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Fahrschule musick

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Zu unseren Büroöffnungszeiten werden Sie zu allen Fragen der Fahrausbildung und des Führerscheinerwerbs ausführlich beraten.
Haben Sie bereits einen Führerschein im Ausland erworben? Wir beraten Sie Ihrer persönlichen Situation entsprechend, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Ihr Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Sprechen Sie uns an!
Um eine Fahrausbildung anzufangen und einen Führerschein zu erwerben, muss ein Führerscheinantrag beim zuständigen Verkehrsamt gestellt werden. Selbstverständlich übernehmen wir diese Dienstleistung für Sie. Sie brauchen lediglich folgende Unterlagen uns vorzulegen bzw. mitzubringen:
>> Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung
>> ein biometrisches Passfoto
>> Erste-Hilfe-Schein oder Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
>> Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
>> Behördengebühr
>> bei Erweiterung auf die Klassen C und D ein ärztliches - und augenärztliches Zeugnis
>> bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis den Führerschein und bei Bedarf auch eine Übersetzung von dieser
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