Fahrlehrer Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer Bei der Fahrschule Musick Bildungszentrum für Verkehr in Hamburg

Auf dem Arbeitsmarkt ist die Nachfrage für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ausgesprochen gut. Wenn Sie bereit sind, sich in jeder neuen Ausbildungsstunde, auf die unterschiedlichsten Menschen und den verschiedenen Verkehrssituationen einzustellen, erwartet Sie ein sehr interessantes, abwechslungsreiches und zukunftsorientiertes Berufsfeld.
Die Tätigkeit besteht hauptsächlich aus dem Unterrichten der Fahrschüler. Entweder im theoretischen Unterricht im Hörsaal oder in der Praxis im Fahrzeug.
Die Planung der Fahrstunden übernehmen Sie eigenständig bei Beachtung der Kundenwünsche, der Ausbildungsstufen und unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrssituationen.
Die Tätigkeit des Fahrlehrers wird unterstützt durch modernste Unterrichtmedien und im praktischen Teil durch immer mehr innovative Fahrzeuge. Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

• Am Ende der Ausbildung sollten Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben.
• Sie müssen geistig und körperlich geeignet sein.
• Sie müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein.
• Sie müssen eine charakterliche Eignung haben.
• Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Als gleichwertige Vorbildung wird unter anderem das Abitur anerkannt.
• Sie müssen spätestens bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE sein
• Die Fahrerlaubnis der Klasse B müssen Sie vor Beginn Ihres Lehrpraktikums seit mindestens drei Jahren besitzen.
• Sie müssen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

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