Schlüsselzahl B 196
B 196
Um die Schlüsselzahl B-196 zu erhalten, nehmen wir eine Anmeldungsgebühr von 200,00€. Die Ausbildung umfasst 4 x 90 Minuten für den klassenspezifischen Stoff der Klasse A und mindestens 5 x 90 Minuten Praxis (je 60,00 € die 45 Minuten).
Bezogen auf die 5 Doppelstunden in der praktischen Ausbildung beziehen sich die Fahrstunden auf eine Mindeststundenzahl. Darin enthalten sind eine Überland- und eine Autobahnfahrt (je 70,00 €), die wir erst durchführen dürfen, wenn Sie das Fahrzeug sicher beherrschen.
Es kann also gut sein, dass Sie somit mehr als die angegeben 5 Doppelstunden machen müssen.
Geschult wird auf Honda 125 ccm.
Um die Schlüsselzahl B-196 zu erhalten, nehmen wir eine Anmeldungsgebühr von 200,00€. Die Ausbildung umfasst 4 x 90 Minuten für den klassenspezifischen Stoff der Klasse A und mindestens 5 x 90 Minuten Praxis (je 60,00 € die 45 Minuten).
Bezogen auf die 5 Doppelstunden in der praktischen Ausbildung beziehen sich die Fahrstunden auf eine Mindeststundenzahl. Darin enthalten sind eine Überland- und eine Autobahnfahrt (je 70,00 €), die wir erst durchführen dürfen, wenn Sie das Fahrzeug sicher beherrschen.
Es kann also gut sein, dass Sie somit mehr als die angegeben 5 Doppelstunden machen müssen.
Geschult wird auf Honda 125 ccm.
Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)
Welches Alter muss man haben?
>> Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?
Krafträder, auch mit Beiwagen
>> nicht mehr als 125 ccm Hubraum
>> nicht mehr als 11 kW Nennleistung
>> nicht mehr als 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
>>symmetrisch angeordnete Räder und
>> mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
oder
>> mehr als 45 km/h bbH und
>> nicht mehr als 15 KW Nennleistung
>> Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
>> Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?
Krafträder, auch mit Beiwagen
>> nicht mehr als 125 ccm Hubraum
>> nicht mehr als 11 kW Nennleistung
>> nicht mehr als 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
>>symmetrisch angeordnete Räder und
>> mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
oder
>> mehr als 45 km/h bbH und
>> nicht mehr als 15 KW Nennleistung
>> Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 45 Minuten
Welche Klassen schließt A1 mit ein?
>> Klasse AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 45 Minuten
Welche Klassen schließt A1 mit ein?
>> Klasse AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse A2 (Motorrad, begrenzt)
Welches Alter muss man haben?
>> Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?
Krafträder, auch mir Beiwagen
>> einer max. Nennleistung von 35 KW
>> einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
>> entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre)
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten: A2
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Sonderfahrten: A1 auf A2
>> 3 Fahrstunden Überlandfahrt
>>2 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 1 Fahrstunden Nachtfahrt
>> Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?
Krafträder, auch mir Beiwagen
>> einer max. Nennleistung von 35 KW
>> einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
>> entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre)
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten: A2
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Sonderfahrten: A1 auf A2
>> 3 Fahrstunden Überlandfahrt
>>2 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 1 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
>> Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2
Welche Klassen schließt A2 mit ein?
>> Klasse A1 und AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A2?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
>> Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2
Welche Klassen schließt A2 mit ein?
>> Klasse A1 und AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A2?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse A (Motorrad, unbegrenzt)
Welches Alter muss man haben?
Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:
a) 24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang
b) 21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
c) 20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Nein
Was darf man mit der Klasse A fahren?
Krafträder, auch mit Beiwagen
>> mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
oder
>> einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
>> mit symmetrisch angeordneten Rädern
>> mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
oder
>> einer bbH von mehr als 45 km/h und
>> von mehr als 15 KW Nennleistung
>> Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:
a) 24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang
b) 21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
c) 20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Nein
Was darf man mit der Klasse A fahren?
Krafträder, auch mit Beiwagen
>> mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
oder
>> einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
>> mit symmetrisch angeordneten Rädern
>> mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
oder
>> einer bbH von mehr als 45 km/h und
>> von mehr als 15 KW Nennleistung
>> Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
>> entfällt beim Aufstieg A2 auf A
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten: A
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Sonderfahrten: A2 auf A
>> 3 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 1 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
>> Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A
Welche Klassen schließt A mit ein?
>> Klasse A2, A1 und AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
>> entfällt beim Aufstieg A2 auf A
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten: A
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Sonderfahrten: A2 auf A
>> 3 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 2 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 1 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
>> Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A
Welche Klassen schließt A mit ein?
>> Klasse A2, A1 und AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse B (Pkw)
Welches Alter muss man haben?
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in :
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
>> die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
>> ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in :
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
>> die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
>> ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 45 Minuten
Welche Klassen schließt B mit ein?
>> Klasse AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis B?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Theorie:
>> 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
>> 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
>> 5 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
>> 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
>> bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 45 Minuten
Welche Klassen schließt B mit ein?
>> Klasse AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis B?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse B96 (Pkw mit Anhänger)
Welches Alter muss man haben?
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in :
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
>> die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
>> ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in :
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
>> die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
>> ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> 150 Minuten (2,5 Std.)
Praktische Übungen:
>> 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr:
>> 60 Minuten (1 Std.)
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
>> entfällt
Welche Klassen schließt B96 mit ein?
Klasse B, A M und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis B96?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Theorie:
>> 150 Minuten (2,5 Std.)
Praktische Übungen:
>> 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr:
>> 60 Minuten (1 Std.)
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
>> entfällt
Welche Klassen schließt B96 mit ein?
Klasse B, A M und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis B96?
>> Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger)
Welches Alter muss man haben?
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in :
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
>> die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
>> ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
aa) bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in :
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Nein
Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
>> die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
>> ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3500 kg betragen
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
>> Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 min besteht aus
Fahren 35 min
Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt BE mit ein?
Klasse B, A M und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis BE?
Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Theorie:
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 min besteht aus
Fahren 35 min
Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt BE mit ein?
Klasse B, A M und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis BE?
Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse C1 (mittlerer Lkw)
Welches Alter muss man haben?
>> Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
>> der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
>> für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.GM. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zGM. von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg >> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer >> Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 4 Wochen
>> Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
>> der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
>> für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.GM. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A –
>> mit einer zGM. von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg >> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer >> Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 4 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus:
Fahrprüfung 65 min
Abfahrtskontrolle 10 min
Welche Klassen schließt C1 mit ein?
Klasse B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1?
Bis zum 50. Lebensjahr
danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen C1 | Gesamt |
---|---|---|---|
B | 6 | 6 | 12 |
D1 | 6 | 2 | 8 |
D | 6 | 2 | 8 |
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus:
Fahrprüfung 65 min
Abfahrtskontrolle 10 min
Welche Klassen schließt C1 mit ein?
Klasse B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1?
Bis zum 50. Lebensjahr
danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Führerscheinklasse C1E (mittlerer Lastzug)
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
entfällt
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
>> 3 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
>> 1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus
>> Fahrprüfung 65 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt C1E mit ein?
>> Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?
>> Bis zum 50. Lebensjahr
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
>> Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Theorie:
entfällt
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
>> 3 Fahrstunden Überlandfahrt
>> 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
>> 1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus
>> Fahrprüfung 65 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt C1E mit ein?
>> Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?
>> Bis zum 50. Lebensjahr
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
>> Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
entfällt
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus
>> Fahrprüfung 65 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt C1E mit ein?
>> Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?
>> Bis zum 50. Lebensjahr
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
>> Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Theorie:
entfällt
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus
>> Fahrprüfung 65 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt C1E mit ein?
>> Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?
>> Bis zum 50. Lebensjahr
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
>> Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Führerscheinklasse C (schwerer Lkw)
Welches Alter muss man haben?
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C (schwere Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 6 Wochen
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C (schwere Lkw) fahren?
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 6 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 37 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 75 min besteht aus
>> Fahren 65 min
>> Abfahrtskontrolle 10 min
Welche Klassen schließt C mit ein?
>Klasse C1, B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen C | Gesamt |
---|---|---|---|
B | 6 | 10 | 16 |
C1 | 6 | 4 | 10 |
D1 | 6 | 4 | 10 |
D | 6 | 2 | 8 |
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
B auf C | C1 auf C | |
---|---|---|
Überlandfahrt | 5 | 3 |
Autobahnfahrt | 2 | 1 |
Nachtfahrt | 3 | 1 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 37 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 75 min besteht aus
>> Fahren 65 min
>> Abfahrtskontrolle 10 min
Welche Klassen schließt C mit ein?
>Klasse C1, B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Führerscheinklasse CE (schwerer Lastzug)
Welches Alter muss man haben?
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
>> bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B und C
Was darf man mit der Klasse CE (schwerer Lastzug) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
>> Anhänger oder Sattelanhänger mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs: 4 Wochen Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr) Nachweis über Erste-Hilfe keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister Wie lange dauert die Ausbildung? Vollzeitkurs: 4 Wochen
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
>> bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B und C
Was darf man mit der Klasse CE (schwerer Lastzug) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
>> Anhänger oder Sattelanhänger mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs: 4 Wochen Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr) Nachweis über Erste-Hilfe keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister Wie lange dauert die Ausbildung? Vollzeitkurs: 4 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus:
Fahren 65 min
Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt CE mit ein?
Klasse C, C1E, BE, T, AM, L, D1E (bei Vorbesitz von D1)und DE (bei Vorbesitz von D)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis CE?
5 Jahre
danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen CE | Gesamt |
---|---|---|---|
C | 6 | 4 | 10 |
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
C auf CE |
|
---|---|
Überlandfahrt | 5 |
Autobahnfahrt | 2 |
Nachtfahrt | 3 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus:
Fahren 65 min
Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt CE mit ein?
Klasse C, C1E, BE, T, AM, L, D1E (bei Vorbesitz von D1)und DE (bei Vorbesitz von D)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis CE?
5 Jahre
danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Kombinationsausbildung Führerscheinklasse C/CE (schwerer Lkw und Zug)
Welches Alter muss man haben?
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
>> bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C/CE (schwerer Lastzug) fahren?
>> Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
>> Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
>> Anhänger oder Sattelanhänger mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs: 8 Wochen
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
>> bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C/CE (schwerer Lastzug) fahren?
>> Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
>> Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
>> Anhänger oder Sattelanhänger mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs: 8 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Grundwissen: 10 Fragen
>> Klasse C: 27 Fragen
>> Klasse CE: 20 Fragen
Praktische Prüfung:
Erste Prüfung Klasse C: Dauer 75 min besteht aus
>> Fahren 65 min
>> Abfahrtskontrolle 10 min
Zweite Prüfung Klasse CE: Dauer 75 min besteht aus
>> Fahren 65 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließen C/CE mit ein?
>> Klasse C, C1E, BE, T, AM, L, D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C/CE?
>> 5 Jahre
>>danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen C | spez. Wissen CE | Gesamt |
---|---|---|---|---|
B | 6 | 10 | 4 | 20 |
C1 | 6 | 4 | 4 | 14 |
D1 | 6 | 4 | 4 | 14 |
D | 6 | 2 | 4 | 12 |
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten:
Solo | Zug | |
---|---|---|
Überland | 3 | 5 |
Autobahn | 1 | 2 |
Nachtfahrt | 0 | 3 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Grundwissen: 10 Fragen
>> Klasse C: 27 Fragen
>> Klasse CE: 20 Fragen
Praktische Prüfung:
Erste Prüfung Klasse C: Dauer 75 min besteht aus
>> Fahren 65 min
>> Abfahrtskontrolle 10 min
Zweite Prüfung Klasse CE: Dauer 75 min besteht aus
>> Fahren 65 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließen C/CE mit ein?
>> Klasse C, C1E, BE, T, AM, L, D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C/CE?
>> 5 Jahre
>>danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Führerscheinklasse D1 (Kleine Busse bis 16 Sitzplätze)
Welches Alter muss man haben?
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
>> bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C/CE (schwerer Lastzug) fahren?
>> Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
>> Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
>> Anhänger oder Sattelanhänger mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs:6-8 Wochen
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
>> bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse C/CE (schwerer Lastzug) fahren?
>> Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
>> Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
>> Anhänger oder Sattelanhänger mit
>> einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw> 7,5 t
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs:6-8 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 35 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min
Welche Klassen schließt D1 mit ein?
>> Klasse B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen D1 | Gesamt |
---|---|---|---|
B | 6 | 10 | 16 |
C1 | 6 | 4 | 10 |
C | 6 | 4 | 10 |
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
B auf D1 C1 auf D1 | B auf D1 C1 auf D1 >2 Jahre | C auf D1 | C auf D1 >2 Jahre |
|
---|---|---|---|---|
Übungsstunde | 41 | 16 | 8 | 6 |
Überlandfahrt | 19 | 8 | 8 | 4 |
Autobahnfahrt | 12 | 4 | 4 | 2 |
Nachtfahrt | 7 | 4 | 4 | 2 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 35 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 min besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min
Welche Klassen schließt D1 mit ein?
>> Klasse B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Führerscheinklasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
Welches Alter muss man haben?
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B und D1
>> Was darf man mit der Klasse D1E (kleine Busse mit Anhänger) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit
>> Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Gutachten zur Belastbarkeit
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 4 Wochen
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B und D1
>> Was darf man mit der Klasse D1E (kleine Busse mit Anhänger) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit
>> Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
>> Gutachten zur Belastbarkeit
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 4 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
entfällt
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 70 min besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt D1E mit ein?
>> Klasse BE, AM, L, und C1E bei Vorbesitz von C1
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1E?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
entfällt
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
D1 auf D1E |
|
---|---|
Übungsstunde | 4 |
Überlandfahrt | 3 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>> entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 70 min besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt D1E mit ein?
>> Klasse BE, AM, L, und C1E bei Vorbesitz von C1
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1E?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Führerscheinklasse D (große Busse über 8 Sitzplätze)
Welches Alter muss man haben?
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
>> nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes
c) 21 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraft-fahrerqualifikationsgesetzes oder
>> bb) nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
d) 20 Jahre
>> für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
e) 18 Jahre
>> für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse D (große Busse) fahren?
>> Kraftfahrzeuge - außer solche der Klassen A1, A2 und A -
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
>> auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
>> Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als1 Jahr)
>> Gutachten zur Belastbarkeit
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs: 8 Wochen
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
>> nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes
c) 21 Jahre
>> aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraft-fahrerqualifikationsgesetzes oder
>> bb) nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
d) 20 Jahre
>> für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
>> aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
>> bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
>> cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
e) 18 Jahre
>> für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
>> Ja, Klasse B
Was darf man mit der Klasse D (große Busse) fahren?
>> Kraftfahrzeuge - außer solche der Klassen A1, A2 und A -
>> gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
>> auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
>> berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
>> Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
>> Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
>> Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
>> Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
>> Ausweis
>> Passbild (biometrisch)
>> Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
>> Ärztliches Zeugnis (nicht älter als1 Jahr)
>> Gutachten zur Belastbarkeit
>> Nachweis über Erste-Hilfe
>> keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
>> Vollzeitkurs: 8 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 40 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 Minuten besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min
Welche Klassen schließt D mit ein?
>> Klasse D1, B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen D | Gesamt |
---|---|---|---|
B | 6 | 18 | 24 |
C1 | 6 | 12 | 18 |
D1 | 6 | 8 | 14 |
C | 6 | 8 | 14 |
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
B auf D C1 auf D | B auf D C1 auf D >2 Jahre | D1 auf D | C auf D | C auf D >2 Jahre |
|
---|---|---|---|---|---|
Übungsstunde | 45 | 33 | 20 | 14 | 7 |
Überlandfahrt | 22 | 12 | 5 | 16 | 8 |
Autobahnfahrt | 14 | 8 | 5 | 8 | 4 |
Nachtfahrt | 8 | 5 | 5 | 6 | 3 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 40 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 Minuten besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min
Welche Klassen schließt D mit ein?
>> Klasse D1, B, AM und L
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Führerscheinklasse DE (große Busse mit Anhänger)
Welches Alter muss man haben?
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes c) 21 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
bb) nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
d) 20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
e) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B und D
Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Gutachten zur Belastbarkeit
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 4 Wochen
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes c) 21 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
bb) nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
d) 20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
e) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B und D
Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Gutachten zur Belastbarkeit
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 4 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
>> entfällt
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>>entfällt
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 70 Minuten besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt DE mit ein?
>> Klasse D1E, BE, AM, L und C1E bei Vorbesitz von C1
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
>> entfällt
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
D auf DE |
|
---|---|
Übungsstunde | 4 |
Überlandfahrt | 1 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
>>entfällt
Praktische Prüfung:
>> Dauer mindestens 70 Minuten besteht aus:
>> Fahren 60 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt DE mit ein?
>> Klasse D1E, BE, AM, L und C1E bei Vorbesitz von C1
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Kombinationsausbildung Führerscheinklasse D/DE (große Busse und Züge)
Welches Alter muss man haben?
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes c) 21 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
bb) nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
d) 20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
e) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B und D
Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Gutachten zur Belastbarkeit
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 8 Wochen
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes c) 21 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
bb) nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
d) 20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
e) 18 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B und D
Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Gutachten zur Belastbarkeit
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
Vollzeitkurs: 8 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
>> Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 40 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Erste Prüfung Klasse D: Dauer 75 Minuten besteht aus
>> Fahren 60 min
>> Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min
>> Zweite Prüfung Klasse DE: Dauer 70 Minuten besteht aus
>> Fahren 60 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt DE mit ein?
>> Klasse D1E, BE, AM, L, und C1E bei Vorbesitz von C1
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
Theorie:
Vorbesitz | Grundwissen | spez. Wissen D | Gesamt |
---|---|---|---|
B | 6 | 18 | 24 |
C1 | 6 | 12 | 18 |
D1 | 6 | 8 | 14 |
C | 6 | 8 | 14 |
Praxis:
>> Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
>> Sonderfahrten:
B auf D C1 auf D | B auf D C1 auf D >2 Jahre | D1 auf D | C auf D | C auf D >2 Jahre |
|
---|---|---|---|---|---|
Übungsstunde | 45 | 33 | 20 | 14 | 7 |
Überlandfahrt | 22 | 12 | 5 | 16 | 8 |
Autobahnfahrt | 14 | 8 | 5 | 8 | 4 |
Nachtfahrt | 8 | 5 | 5 | 6 | 3 |
D auf DE | |
---|---|
Übungsstunde | 4 |
Überlandfahrt | 3 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
>> Theorieprüfung (PC):
>> Fragebogen mit 40 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
>> Erste Prüfung Klasse D: Dauer 75 Minuten besteht aus
>> Fahren 60 min
>> Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min
>> Zweite Prüfung Klasse DE: Dauer 70 Minuten besteht aus
>> Fahren 60 min
>> Verbinden oder Trennen 10 min
Welche Klassen schließt DE mit ein?
>> Klasse D1E, BE, AM, L, und C1E bei Vorbesitz von C1
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?
>> 5 Jahre
>> danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden